Alkohol in Arzneimitteln / Extracten

Alkohol in Arzneimitteln - sinnlos, gefährlich, notwendig ?

In den meisten flüssigen Arzneimitteln der Homöopathie und Phytotherapie ist Alkohol enthalten. Aus gutem Grund: Alkohol ist für die Herstellung und Haltbarkeit gehaltvoller Pflanzenauszüge eine unverzichtbare und daher in den Arzneibüchern vorgeschriebene Substanz.

Alkohol hat eine Reihe von Funktionen:

  • Er löst die Arzneistoffe aus der Pflanze.

  • Er bewahrt die Inhaltsstoffe vor dem Verderb bzw. verlängert deren Haltbarkeit.

  • Er verbessert die Arzneistoff-Aufnahme aus dem Magen-Darm-Trakt.

Ließe man den Alkohol weg, so wäre die notwendige Alternative oft ein Konservierungsmittel oder ein Stabilisator. Viele Ärzte ziehen deshalb beim therapeutischen Einsatz alkoholhaltige Arzneimittel vor.Alkohol ist für die moderne Homöopathie und Phytotherapie derzeit also unersetzlich. Darüber hinaus ist er in Arzneidosierungen in den meisten Fällen auch unbedenklich. Viele Lebensmittel wie Kefir, Fruchtsäfte, Sauerkraut und Brot enthalten in konsumüblichen Mengen genauso viel oder sogar mehr Alkohol als in der Einzel- oder Tagesdosis eines Arzneimittels.In z.B. 20 Tropfen eines 50 Vol.-%igen Arzneimittels ist weniger Alkohol enthalten ist als in 100 g Roggenbrot oder Fruchtsaft. Ein 6jähriges Kind kann den Alkohol von 20 Tropfen eines 50 Vol.-%igen Arzneimittels innerhalb von 13 Minuten, Erwachsene schon innerhalb von 6 Minuten abbauen und ausscheiden. In diesen geringen Mengen wird Alkohol schadlos toleriert, erst sehr viel größere Mengen führen zu der Gefahr von Schäden.Durch Stoffwechselvorgänge produziert der Körper sogar selbst Alkohol. Der Blutspiegel liegt bei ca. 0,03 ‰. Er wird durch die verordnungsgemäße Einnahme von alkoholhaltigen Arzneimitteln nur unwesentlich verändert.

Aber Achtung!

Trockene Alkoholiker sollten auch auf kleinste Mengen Alkohol verzichten und dann lieber auf die anderen Zusammensetzungen ausweichen.

Fazit

Die oft beschworene Gefahr, die bereits von normalen Dosen alkoholhaltiger Arzneimittel ausgehen soll, erweist sich in der Regel aufgrund der geringen Menge als gegenstandslos und unbegründet. Mit der normalen Nahrung werden meist bereits mehr Alkohol aufgenommen als mit der bestimmungsgemäßen Einnahme von Arzneimitteln:

  1. Apfelsaft

  2. Sauerkraut

  3. Johannisbeernektar

  4. Roggenbrot

  5. Malzbier

  6. Kefir

  7. 0,1 - 0,7 g / 100 g

  8. 0,2 - 0,8 g / 100 g

  9. 0,2 g / 100 g

  10. 0,3 - 0,4 g / 100 g

  11. 0,5 - 1,3 g / 100 g

  12. 0,5 - 2,0 g / 100 g

Wie werden Extrakte hergestellt?

Das EAB unterscheidet vier Arten von Extrakten anhand ihrer Konsistenz:

 Tinktur(Tinctura): - flüssig- 1 Teil Droge wird üblicherweise mit 10 Teilen oder mit 5 Teilen Extraktionsmittel hergestellt

 Fluidextrakt (Extractum fluidum): - flüssig- 1 Teil Extrakt wird im allgemeinen aus 1 Teil Droge gewonnen

 Spissumextrakt (Extractum spissum): - zähflüssig- wird durch teilweisen oder vollständigen Entzug (Eindampfen) des Extraktionsmittels gewonnen

 Trockenextrakt (Extractum siccum): - fest- entsteht durch vollständige Entfernung des Extraktionsmittels - der Trocknungsverlust oder Wassergehalt darf im allgemeinen

höchst