Warum Werbung?

WERBUNG


In Deutschlang gelten strenge Regeln zur Werbekennzeichnung: Eigentlich für alle etablierten Medien, aber auch auf Twitter, Facebook, Instagram, LinkedIn, Xing, Youtube, Blogs und ähnlichen Webseiten.

 

Beispiel: Wer sich als Blogger*in, Influencer*in oder Journalist*in von Firmen zum Essen einladen lässt, oder Hotel- und Reisekosten zu Events erstatten lässt, oder gar Produkte zum Testen bekommt, muss seine Berichte klar und deutlich als WERBUNG oder ANZEIGE kennzeichnen. Beliebte Abschwächungen wie Advertisement, Advertorial und Sponsored By können die harten Wörter WERBUNG oder ANZEIGE nicht ersetzen, weil nicht jeder deutsche Leser diese englischen Begriffe so klar als WERBUNG einordnen kann.

 

Sogar eine positive und wohlwollende Rezension selbst gekaufter Testprodukte kann als WERBUNG ausgelegt werden. Und auch eine Verlinkung auf andere Webseiten kann WERBUNG sein. Okay, ich bin kein Jurist, daher verlinke ich auf ein viel kompetenteres Erklärungs-Papier der deutschen Landesmedienanstalten vom Januar 2020:

https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Richtlinien_Leitfaeden/Leitfaden_Medienanstalten_Werbekennzeichnung_Social_Media.pdf

Quelle: Deutsche Landesmedienanstalten, Januar 2020, abgerufen am 26.09.2020

Text: Dr. Harald Karcher, 26. September 2020