GRUNDSATZFRAGEN

13 Grundsatzfragen

1. Warum weigern sich Personen, sich ausweisen zu lassen, resp. was steckt dahinter gegenüber denjenigen, die sich ohne grossen Widerstand ausweisen lassen?

2. Wie gut werden medizinische Abklärungen vor den Ausschaffungen durchgeführt? Abklärungen durch Psychiater?

3. Was geschieht, wenn Personen sich der Ausschaffung verweigern? Wird dann doch wieder Level IV zum Zug kommen?

4. Wie steht es mit den rechtlich-medizinischen Aspekten, Persönlichkeitsschutz, Datenschutz?

5. Was ist das Interesse bestimmter Institutionen an der Ausschaffungsprozedur?

Haben sich diese beworben, wurden diese angefragt?

6. Was ist genau das Ziel bestimmter Institutionen im Ausweisungsvollzug?

7. Wie steht es mit der personellen Dotation für Begleitungen durch bestimmte Institutionen?

8. Was geschieht, wenn ethisch bedenkliche Beobachtungen durch bestimmte Institutionen gemacht werden?

9. Gibt es in diesem Zusammenhang eine Geheimhaltungspflicht?

10. Wie ist die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen/Personen vor Ort?

11. Ist eine Zusammenarbeit mit Amnesty International oder der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) geplant?

12. Beobachten bestimmte Instsitutionen auch die Vor-Ausschaffung-Bedingungen, im Flughafengefängnis - auf dem Transport nach Zürich - in den Kantonen?

13. Welche Institutionen sollen überhaupt im Ausschafflungsvollzug involviert werden?