Satzung

Satzung des MTV Himbergen von 1913 e.V.

§ 1 Name, Sitz

Der am 7. Mai 1913 in Himbergen gegründete Männerturnverein Himbergen von 1913 e.V. führt den Namen MTV Himbergen von 1913 e.V. und hat seinen Sitz in Himbergen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Lüneburg eingetragen unter "VR 140143".

§ 2 Zweck

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet abschließend der Vorstand.

§ 4 Rechte und Pflichten

Alle volljährigen Mitglieder besitzen aktives und passives Stimmrecht. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Regelungen dieser Satzung sowie der Vereinsordnungen zu beachten, einzuhalten und insbesondere den Anweisungen und Entscheidungen der Vereinsorgane, Mitarbeiter und Übungsleiter Folge zu leisten.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet

a) mit dem Tod des Mitglieds,

b) durch freiwilligen Austritt,

c) durch Streichung von der Mitgliederliste,

d) durch Ausschluss aus dem Verein,

e) bei juristischen Personen durch Kündigung oder deren Auflösung.

 

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.

Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.

Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen grob verstoßen hat, auf Antrag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich persönlich zu rechtfertigen. Eine etwaige schriftliche Stellungnahme des Betroffenen ist in der Mitgliederversammlung zu verlesen.

§ 6 Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.

§ 7 Organe des Vereins

a)    der Vorstand

b)    die Mitgliederversammlung

§ 8 Der Vorstand

§ 9 Die Mitgliederversammlung

a) der Jahresbericht des Vorstandes und der Fachwarte,

b) der Rechnungsbericht und der Bericht der Kassenprüfer,

c) Entlastung des Vorstandes,

d) Wahl des Vorstandes und der Beisitzer,

e) Anträge.

§ 10 Verbandszugehörigkeit

Der Verein ist Mitglied im Kreissportbund Uelzen (KSB), im Landessportbund Niedersachsen (LSB) und den niedersächsischen Fachverbänden.

§ 11 Haftung

Der Verein haftet gegenüber seinen Mitgliedern nicht für die bei sportlichen Veranstaltungen etwa eintretenden Unfälle oder Diebstähle auf den Sportplätzen und in den Räumen des Vereins, soweit solche Schäden nicht durch Versicherungen des Vereins abgedeckt sind.

Vorstand und sonstige Organe des Vereins haften dem Verein für einen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten entstandenen Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Haftung gegenüber Mitgliedern des Vereins oder Dritten.

Für sämtliche Verbindlichkeiten des Vereins, soweit sie nicht durch schuldhaftes Verhalten des Vorstandes entstanden sind, haftet ausschließlich das Vereinsvermögen, welches aus dem Kassenbestand und sämtlichem Inventar besteht.

§ 12 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann jederzeit erfolgen, wenn die Hälfte sämtlicher stimmberechtigter Mitglieder in einer Mitgliederversammlung einen diesbezüglichen Beschluss fasst, bzw. ihr Einverständnis schriftlich erklären.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Himbergen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke (Förderung des Sports, Betreuung der Jugend) zu verwenden hat.

§ 13 Gültigkeit dieser Satzung

Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 15. Febr. 2019 beschlossen.