Hinweise

Regelung im Krankheitsfall

Falls Ihr Kind erkrankt ist, muss es am 1.Tag der Erkrankung morgens zwischen 7.25 Uhr und 7.40 Uhr telefonisch entschuldigt werden.

Eine schriftliche Entschuldigung ist erst am Tag der Wiederaufnahme des Unterrichts von Ihrem Kind mitzubringen.

Eintägiges Fehlen muss nur telefonisch entschuldigt werden.

Wenn Ihr Kind aufgrund von Krankheit oder Verletzungen nicht am Schwimm- oder Sportunterricht teilnehmen kann, muss es am Tag der Unterrichtsbefreiung eine schriftliche Entschuldigung vorlegen.


Witterungsbedingter Unterrichtsausfall

Falls der Unterricht ausfallen sollte, weil die Busse wegen schlechter Witterung nicht fahren können, können Sie auf jeden Fall Ihr Kind zur Schule bringen und es bitte bis zum Schulgebäude begleiten.

Unabhängig von Radiodurchsagen und Gerüchten wird auf jeden Fall für eine Betreuung von Kindern gesorgt, deren Eltern arbeiten müssen. Mittags müssen die Kinder allerdings wieder abgeholt werden, da bis dahin nicht sicher ist, ob die Busse dann wieder fahren können.


Fundstücke

Aufgefundene Kleidungsstücke werden im Eingangsbereich der Schule an der Garderobe aufgehängt. Sie können jederzeit von den Kindern dort abgeholt werden. Leider wird von dieser Möglichkeit so gut wie kein Gebrauch gemacht.