FAQ

FAQ

Haftung


Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.

Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter.

Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

Verpflegung/Getränke/Spesen

Alkoholfreie Getränke und anlassübliche Verpflegung sind bei längerer Veranstaltungsdauer durch den Veranstalter zur Verfügung zu stellen. Andere Spesen sind separat abzusprechen.

Parkplatz/Zufahrt

Für Ein-/ und Ausladen des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Bei größerer Entfernung zum Auftrittsort ist für Ein-/ und Ausladen des Equipments vom Auftraggeber ein Helfer zu stellen. Ein Pkw-Parkplatz in der Nähe des Auftrittsortes ist vom Auftraggeber zu gewährleisten.

GEMA-Gebühren

Alle anfallenden Gebühren werden direkt vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.

Arbeitsplatz

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem DJ ausreichend Platz und Mobiliar (z.B. Tisch, Stuhl) zur Verfügung gestellt wird, um sein Equipment aufzustellen.

Der Auftraggeber sorgt für die notwendigen (abgesicherten) Strom-Anschlussmöglichkeiten.

Der Arbeitsplatz des DJ darf nicht dreckig oder uneben sein. Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Equipment vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen Fremdkörpern geschützt ist. Falls die Performance aus einem dieser Gründe abgebrochen werden muss, wird trotzdem die volle Gage des Vertrags fällig.

Datenschutz

Alle Anfragen werden nach der geltenden DSVO geschützt und bearbeitet.