Leo Trotzki: Vom
Volkskommissariat für Auswärtige Angelegenheiten an die russische Delegation in Brest-Litowsk [„Prawda“ Nr. 207, 6./19. Dezember 1917. Eigene Übersetzung nach Л. Троцкий. Сочинения. Том 3, часть 2. Москва-Ленинград, 1925] Heute unterzeichnete der Volkskommissar eine Resolution über die kriegsgefangenen Österreicher und Deutschen im Borowitschi-Bezirk, Gouvernement Nowgorod. Sie wird der russischen Delegation berichtet zur Information und als Vorschlag an die Vertreter Österreichs, Deutschlands, der Türkei und Bulgariens zur Frage, ob ihre Regierungen bereit sind, diese Maßnahme entsprechend der Bedingung der Gegenseitigkeit auf alle Kriegsgefangenen, Zivilgefangenen und Geiseln auszudehnen. Die Volksregierung der Russischen Republik unternimmt diesen ersten Schritt und wird diese Maßnahme oder diejenige, in die die Regierungen Österreichs, Deutschlands, der Türkei und Bulgariens in dieser Richtung einwilligen, sofort auf alle Kriegsgefangenen, Zivilgefangenen und Geiseln ausdehnen. Der Leiter der Kriegsgefangenenabteilung Menzakowski. Sachbearbeiter, L. Grochotow. Resolution Das folgende Dekret des Volkskommissars wird dem Sowjet der Arbeiter-, Soldaten- und Bauerndeputierten von Borowitschi bekanntgegeben: 1. Alle Kriegsgefangenen des Kreises Borowitschi sind von Zwangsarbeit befreit und werden ab dem 1. November gleichgestellt mit Zivilisten bezahlt. 2. Die Kriegsgefangenen, die nicht in Betrieben arbeiten wollen, werden zur landwirtschaftlichen Arbeit in der Chersoner Provinzsemstwoverwaltung geschickt. 3. Fragen der Beziehung zwischen Kriegsgefangenen und Unternehmern werden von einer Kommission des Sowjets der Arbeiter-, Soldaten- und Bauerndeputierten geregelt, zu der auch Vertreter der Kriegsgefangenen und des Unternehmens gehören. 4. Kriegsgefangene werden bei der Abreise von einer Kommission mit einer Vertretung des Sowjets untersucht. Im Falle von Invalidität oder einer Krankheit, die ein Gefangener sich während der Arbeit zugezogen hat, erhält er ein von ihm und den Mitgliedern der Kommission unterzeichnetes ärztliches Attest sowie eine Vergütung des Unternehmens in der Höhe, die Arbeiter aus dem Krankenversicherungsfonds erhalten. Ansteckende und ansteckend Kranke verbleiben bis zur Genesung, danach gilt für sie vollständig die Durchführung dieser Resolution. 5. Kriegsgefangene können sich organisieren und ihre gewählten Vertreter zur Verbindung mit der Macht haben. 6. Kriegsgefangene begeben sich in organisierten Gruppen (z. B. nach Nationalität) in die Provinz Cherson, wobei jede Gruppe ihre gewählten Vertreter für einen bis 50 Personen wählt. Die bestimmten Vertreter erhalten vom Sowjet Bescheinigungen, die sie als solche anerkennen. 7. Auf Verantwortung und Bürgschaft entsprechender nationaler oder internationaler Organisationen können Kriegsgefangene zu Militärpflichtigen gemacht werden und entsprechende Passierscheine erhalten. 8. Kriegsgefangene, die vorübergehend arbeitslos sind und auf die Straße gesetzt werden, erhalten Lebensmittel und Verpflegung in Höhe der Soldatenration. 9. Übergeben Sie beglaubigte Kopien der Resolution an alle Unternehmen, sowie an die Chersoner Gouvernementssemstwoverwaltung zur exakten Ausführung. 10. Die Sonntagsruhe für 24 Stunden ist obligatorisch. 11. Das Versenden zu landwirtschaftlichen Arbeiten und an andere Orte ist nicht obligatorisch. Unterzeichnet: Volkskommissar für Auswärtige Angelegenheiten L Trotzki. Leiter der Kriegsgefangenenabteilung Menzakowski. Sachbearbeiter, L. Grochotow. |
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