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Karl Marx 18430305 Verleumdungen seitens der „Rhein- und Mosel-Zeitung”

Karl Marx: Verleumdungen seitens der „Rhein- und Mosel-Zeitung”

[Rheinische Zeitung Nr. 65, 6. März 1843. Nach Marx Engels Gesamtausgabe (MEGA). Erste Abteilung. Werke – Artikel - Entwürfe, Band 1. Berlin 1975, S. 410 f.]

+ Köln, 5. März. Die Rheinische Zeitung vom 27. Februar sah sich genötigt, einen auf sie bezüglichen Artikel in der Rhein- und Moselzeitung vom 25. Februar unwahrer Angaben zu bezichtigen. Insbesondere war in diesem Artikel gesagt worden, die Redaktion der Rheinischen Zeitung sei auf den (angeblichen) Tadel der Aktionäre gefasst gewesen, was schon aus dem Umstand hervorgehe, dass dieselbe (die Redaktion) „in der zu Gunsten ihrer Zeitung in Umlauf gesetzten ersten Petition sogar die der bisherigen Richtung des Blattes feindlich gesinnten Personen um ihre Unterschriften bitten zu müssen geglaubt habe".

Aus dieser Stelle wird wohl kein Leser etwas Andres entnehmen, als dass

1) die „Redaktion" um Unterschriften gebeten und

2) diese Bitte speziell an solche Personen wirklich gerichtet worden, die notorisch der Tendenz der Zeitung feindlich waren.

Bekanntlich wurden die Unterschriften der ersten Petition (einer Bürgerpetition) von Mitgliedern einer durch die Geranten oder den Auf sichtsrath der Rheinischen Zeitung eingeladenen Bürgerversammlung, also nicht von der Redaktion, eingesammelt. Dass auch diese Bürger Niemanden um Unterschrift gebeten haben, den sie als Feind der Zeitung kannten, darf man voraussetzen. Jedenfalls war es eine grobe Unwahrheit, dass die Redaktion ihre Feinde (d. h. die Feinde ihrer Tendenz) um Unterschriften solle gebeten haben. (Von der Logik, welche aus einer solchen Bitte die Notwendigkeit eines Tadels von Seiten der Aktionäre herleitet, wollen wir ganz schweigen.)

Die Rhein- und Moselzeitung von heute (5ten) will uns nun den Vorwurf unwahrer Angaben zurückgeben, indem sie die Wahrheit der ihrigen durch folgende Stelle aus der erwähnten Petition zu beweisen sucht: „allein man mag den politischen Überzeugungen dieses Blattes zugetan*, ja, man mag ihnen entschieden feindlich sein, in jedem Falle muss der wahre Freund des kräftigen und freien Staatslebens den Schlag, der dieses Blatt getroffen, lebhaft bedauern usw."

Der höchste Grad von Differenz, welcher hiernach möglicher Weise zwischen den Überzeugungen der Rheinischen Zeitung und denen der Petitionäre angenommen werden kann, ist offenbar durch das Wort „fremd" bezeichnet. Es braucht wohl keinem Leser auseinandergesetzt zu werden, dass die in den weiteren Worten angedeutete, von der Rhein- und Moselzeitung als faktisch bestanden gemeldete „Feindlichkeit" in der Petition nur eine hypothetische, keineswegs den Unterzeichnern zugeschriebene war. – Hier also die zweite Unwahrheit.

Wir haben uns die Mühe gegeben, die Rhein- und Moselzeitung nochmals in dieser Angelegenheit zu widerlegen, um an einem neuen Pröbchen zu zeigen, welche kleinliche Mittel angewandt werden, um die Rheinische Zeitung zu diskreditieren, und welche Taktik sich Blätter anzueignen nicht schämen, die um Alles in der Welt nicht von der „guten Presse” ausgeschlossen werden möchten. Übrigens verwahren wir uns vor dem Verdacht, als seien unsre Worte gegen die geistigen Mittel der Rhein- und Moselzeitung gerichtet; sie können nur der schlechten Absicht gelten, der Verleumdung!

*Hier enthält die Petition noch folgende, sehr entscheidende Worte, welche die Rhein- und Moselzeitung weislich ausgelassen: „man mag ihnen, wie Viele der Unterzeichner, fremd, ja, man mag" u.s.w.

mutex/ocfipreoqyfb/mutex
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