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Semstwo-Kongress

Der Kongress der Semstwo-Persönlichkeiten, der am 6.-8. November 1904 in St. Petersburg stattfand, war eine private Versammlung der Semstwo-Leute. Der Kongress wurde erst von Plehwe verboten, und dann von seinem Nachfolger Swjatopolk-Mirski erlaubt, der glaubte, dass zur Beseitigung der Gärung den Semstwos eine Chance gegeben werden sollte, über ihre Angelegenheiten zu sprechen. Darüber hinaus ließ die verlorene Schlacht von Laojang die Regierung in einer weicheren Sprache mit den Liberalen sprechen. Das Präsidium der Versammlung hatte folgende Zusammensetzung: zum Vorsitzender wurde Schipow und zu zwei Beisitzern des Vorsitzenden wurden I. I. Petrunkewitsch und Fürst G. E. Lwow (der Vorsitzende der provisorischen Regierung im Jahre 1917) gewählt. Die Versammlung, die in einer privaten Wohnung stattfand, wurde von der Polizei gegen ein Eindringen von Arbeitern und Studenten stark bewacht. Die Hauptfrage des Tages war die Frage der Verfassung. Die Versammlung berührte weder die Land- noch die Arbeiterfrage. Bei der Frage der Verfassung gab es eine Trennung zwischen den verschiedenen Gruppierungen der Versammlung. In dieser Grundfrage war es notwendig, eine Lösung zu erarbeiten, die verschiedene Strömungen unter den Semstwos befriedigen würde. Die liberal-slawophile Gruppe unter der Leitung des Vorsitzenden des Kongresses, Schipow, musste mit dem konstitutionellen Charakter der Bewegung in Einklang gebracht werden; „die grauen Väter der Provinz“ mit dem politischen Wesen der Versammlung; eine Gruppe von Basis-Mitgliedern mit einer lebendig oppositionellen Strömung in den Entscheidungen des Kongresses. Einige Vertreter der Demokratie wurden überzeugt, mit einer unbestimmten Formel über die „Erwünschtheit" der Konstituierenden Versammlung zufrieden zu sein, ohne das allgemeine Wahlrecht zu erwähnen. Die Mehrheit in diesem Semstwo-Parlament lag bei den Konstitutionalisten, die die Forderung durchsetzten, eine Volksvertretung mit dem Recht auf eine beschließende Stimme einzuberufen, während die rechte Schipow-Gruppe nur auf der alten Semstwo-Formel der gesetzgebenden Vertretung bestand. Siebenundzwanzig Stimmen wurden für die Entschließung von Schipow abgegeben (siehe den Bericht im „Prawo“, in seiner „zusammengefassten Skizze nennt Genosse Pokrowski eine andere Zahl: 38). Die konstitutionelle Mehrheit des Kongresses hielt es für notwendig, Hinweise darauf hinzuzufügen, worin die Beteiligung der Volksvertreter bestehen sollte: „1) bei der Ausübung des Gesetzgebung, 2) bei der Festlegung staatlicher Einnahmen und Ausgaben und 3) bei der Überwachung der Rechtmäßigkeit der Verwaltungshandlungen.“ Beide Meinungen sind in der Resolution festgelegt. „Angesichts des besonderen Charakters des Treffens", schreibt die Oswoboschdenije „wollte die Mehrheit die Meinung der Minderheit nicht vergewaltigen und widersetzte sich nicht der Einbeziehung letzterer Formel in den endgültigen Wortlaut der Schlussfolgerungen des Kongresses."

Die Entscheidungen des Kongresses und seine Forderungen nach einer Verfassung blieben eine private Meinung der liberalen Semstwos, im Wesentlichen ohne eine Wirkung auf die Regierung zu haben. Der Beweis dafür ist der Erlass vom 12. Dezember 1904, der kein Wort über eine Volksvertretung sagte und sich sehr vage über einige administrative Lockerungen äußerte. [Trotzki, Sotschinenija, 2.1]

Bei der privaten Versammlung der Semstwo und städtischen Vertreter am 6., 7. und 8. November, waren die Semstwos nicht in der Lage, eine Einigung über die Verfassung zu erreichen, und nahmen zwei Forderungen in die allgemeinen Resolution auf: die der Minderheit und die der Mehrheit. Die Meinung der Mehrheit lautete: „Um die Lebendigkeit und die enge Kommunikation und die Vereinheitlichung der Staatsgewalt mit der Gesellschaft auf der Grundlage der oben genannten Grundsätze zu schaffen und zu bewahren und die richtige Entwicklung des Staats- und öffentlichen Lebens zu gewährleisten, ist eine Volksvertretung als eine besondere gewählte Institution absolut notwendig. Bei der Errichtung des staatlichen Bildes von Einnahmen und Ausgaben und bei der Überwachung der Rechtmäßigkeit der Verwaltungshandlungen.“

Die Meinung der Minderheit lautete: „Um die Lebendigkeit und die enge Kommunikation und die Vereinheitlichung der Staatsgewalt mit der Gesellschaft auf der Grundlage der oben genannten Grundsätze zu schaffen und zu bewahren und die korrekte Entwicklung des öffentlichen Staatslebens zu gewährleisten, ist es absolut notwendig, dass die Volksvertretung als eine besondere gewählte Institution an der Gesetzgebung richtig partizipiert.“ Am Ende der Entschließung drückten die rechten und linken Semstwoleute die Hoffnung aus, dass „die Staatsmacht frei gewählte Volksvertreter des einberufen wird". [Trotzki, Sotschinenija, 2.1]

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