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Reichsrat

Der Reichsrat war eine Art erste Kammer neben der Reichsduma und bestand zum Teil aus gewählten Vertretern des Adels, der Geistlichkeit der Handelskammern, Universitäten usw., zum Teil aus vom Zaren ernannten Mitgliedern. [Lenin, Sämtliche Werke, Band 20.1, Anm. 14]

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