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Maßnahmen zur Hebung und Kollektivierung der Landwirtschaft

In der zweiten Hälfte des Jahres 1918 beginnt die Sowjetregierung mit der Durchführung eines Plans umfangreicher Maßnahmen zur Hebung und Kollektivierung der Landwirtschaft. Der Rat der Volkskommissare beschloss am 4. Juli 1918, zehn Millionen Rubel für die Organisierung landwirtschaftlicher Kommunen zu bewilligen. Es wurde eine Reihe von gesetzgebenden Maßnahmen zur Versorgung des Dorfes mit landwirtschaftlichem Inventar und Düngemitteln ergriffen. Am 5. November 1918 wurde vom Rat der Volkskommissare ein Dekret „Über die Schaffung eines Spezialfonds für Maßnahmen zur Entwicklung der Landwirtschaft“ erlassen. Der Spezialfonds belief sich auf eine Milliarde Rubel. Unterstützungen und Darlehen aus diesem Fonds wurden erteilt: a) an landwirtschaftliche Kommunen und Arbeitsgenossenschaften, b) an Dorfgemeinschaften oder einzelne Gruppen für den Fall ihres Übergangs von der individuellen zur gemeinschaftlichen Bestellung und Aberntung der Äcker. Laut Instruktion des Volkskommissariats für Landwirtschaft (vom 13. Februar 1919} wurde auch „genossenschaftlichen Organisationen und anderen Arbeitsvereinigungen für landwirtschaftliche Maßnahmen, die zur Kollektivierung der Landwirtschaft führen“, Beihilfe gewährt. Die Darlehen waren unverzinst.

Das Dekret verpflichtete die Wirtschaften, die Darlehen aufnahmen, zu einer ganzen Reihe von Maßnahmen zur Hebung der Landwirtschaft. Für die Verteilung und Zuweisung dieser Mittel wurden sowohl beim Volkskommissariat für Landwirtschaft als auch bei den Gouvernementsbodenämtern besondere Komitees geschaffen, die die Pläne der zur Hebung der Landwirtschaft beabsichtigten Maßnahmen überprüften. Die aus dem Milliardenfonds zur Verteilung gelangenden Mittel trugen in hohem Grade zur Festigung und Hebung der schwachen und mittleren Bauernwirtschaften bei und spielten außerdem bei der Gründung landwirtschaftlicher Kommunen und Artels zur Zeit des Kriegskommunismus eine gewaltige Rolle. [Ausgewählte Werke, Band 8, Anm. 58]

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