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Gründung des deutschen Reiches

Die Gründung des neuen deutschen Kaiserreiches erfolgte 1871, nach dem siegreichen Krieg mit Frankreich, auf der Grundlage der Vorherrschaft Preußens und des preußischen Junkertums. Ihr war nach dem preußisch-österreichischen Kriege von 1866 die Gründung des Norddeutschen Bundes ebenfalls unter der Vorherrschaft Preußens vorausgegangen. Bei der Gründung des Norddeutschen Bundes erfolgte die Einführung des allgemeinen gleichen Wahlrechts, und zwar für den Reichstag des Norddeutschen Bundes. Bismarck führte damals das allgemeine gleiche Wahlrecht ein, weil er auf Grund der Beherrschung der ländlichen Massen durch die Konservativen ein Gegengewicht gegen den bürgerlichen Liberalismus schaffen wollte. [Ausgewählte Werke, Band 2]

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