Hier ist der Gesetzentwurf des Rates der Volkskommissare „Über die Maßnahmen zur Festigung und Entwicklung der bäuerlichen Landwirtschaft“ gemeint, der vom VIII. Rätekongress bestätigt wurde. Der Gesetzentwurf forderte, dass die „Vorbereitung und Durchführung der landwirtschaftlichen Kampagne des Jahres 1921 nach einem einheitlichen Plan und unter einheitlicher Führung“ erfolge. Er verlangte „von allen Landwirten die restlose Bebauung ihrer Äcker entsprechend den vom Staat gestellten Aufgaben sowie ihre richtige Bestellung nach dem Vorbild der besten, gewissenhaftesten Mittelbauern und armen Bauern“, und führte die Prämierung (in Naturalien) von Dorfgemeinden, Kollektivwirtschaften sowie einzelnen „tüchtigen Landwirten“ für mustergültige Erfüllung der staatlichen Aufgaben und für die Verbesserung der Wirtschaft ein. Der allgemeine staatliche Aussaatplan wurde vom Landwirtschaftskommissariat ausgearbeitet. Es wurden lokale Komitees zur Erweiterung der Saatfläche und der Bodenbestellung gebildet. In den Dörfern wählte man Bauernausschüsse zur Hebung der landwirtschaftlichen Produktion, die unter der Leitung des Vorsitzenden des Dorfsowjets tätig waren. Die Sowjetmacht, die für die Bauern Normen der obligatorischen Aussaat aufstellte, unternahm gleichzeitig Schritte, um den Bauern durch Traktoren und vervollkommnetes landwirtschaftliches Inventar, durch die Einrichtung von Reparaturwerkstätten, Getreidereinigungs-, Inventarverleihstellen, Zuchtstationen, durch Entsendung von Arbeitskräften aus der Arbeitsarmee und der Roten Armee für die Feldbestellung, schließlich durch Organisierung agronomischer Propaganda, landwirtschaftlichen Unterrichts usw. zu helfen. [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 8] |
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