Hier handelt es sich um die folgenden Tatsachen: 1) Die Resolution des ZK über die Gewerkschaften wurde im ZK von den Bolschewiki eingebracht und einstimmig angenommen. Die Resolution verwies darauf, dass die Arbeit der Sozialdemokraten in der Gewerkschaftsbewegung im Geiste der Resolution des Londoner Parteitages der SDAPR (1907) und des Stuttgarter Kongresses der Internationale (1907) und in der Richtung auf eine immer größere Annäherung der Gewerkschaften an die sozialdemokratische Partei geführt werden muss. Die Resolution hob in erster Linie die Aufgabe der Gründung geschlossener organisatorischer Zellen in den Betrieben hervor, die die erste Stufe der Gewerkschaftsorganisationen darstellen sollten. Innerhalb dieser untersten Zellen der Gewerkschaftsorganisationen sollten die Sozialdemokraten Gruppen bilden, die unter der Leitung der örtlichen Parteiorganisation zu arbeiten hätten. Dort wo die legale Gewerkschaftsorganisation von der Polizei aufgelöst worden war, sollten illegale Gewerkschaften gebildet werden. Im Schlussabsatz der Resolution hob das ZK hervor, dass die legale Existenz der Gewerkschaften die Kampfaufgaben der gewerkschaftlichen Organisationen des Proletariats nicht schmälern soll. 2) Die Resolution des ZK über die Genossenschaften wurde ebenfalls von den Bolschewiki beantragt und einstimmig angenommen. Sie verwies alle Parteiorganisationen darauf, die Genossenschaftsbewegung aufmerksam zu verfolgen, und verpflichtete die Parteimitglieder, in den Genossenschaften zu arbeiten und für ihre Entwicklung tätig zu sein. Unter Betonung der Notwendigkeit, die Konsumgenossenschaften zur Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und der Sozialdemokratischen Partei heranzuziehen, stellte die Resolution zugleich fest, dass die Genossenschaft die Kampforganisation des Proletariats nicht ersetzen kann. Die Resolution verlangte den entschiedensten Kampf gegen die Versuche, die organisatorische Tätigkeit des Proletariats auf die Genossenschaft zu beschränken. Ebenso wie in der Gewerkschaftsbewegung wurde den Sozialdemokraten empfohlen, innerhalb der Genossenschaften geschlossene Gruppen zu bilden, die mit den örtlichen Parteiorganisationen eng verbunden sein müssen. 3) Über die Dumafraktion beschloss das ZK eine ganze Reihe von Resolutionen im bolschewistischen Sinne, in denen die Wichtigkeit der Arbeit in der Duma unterstrichen und auf die Notwendigkeit verwiesen wurde, dass die ganze Partei der Fraktion helfe, die Verbindung mit ihr verstärke, sie mit Materialien versorge, die Arbeitermassen in den einzelnen Fragen des Arbeiterlebens um die Fraktion herum mobilisiere usw. Gleichzeitig vermerkte das ZK in diesen Resolutionen eine ganze Reihe konkreter Fehler und Abweichungen der Fraktion von der politischen Linie der Partei. 4) Davon, dass die erdrückende Mehrheit der Reichskonferenz im Januar 1909 (Dezember 1908) für die Linie der Partei war, zeugt die Annahme der bolschewistischen Resolutionen durch diese Konferenz, besonders der im vorliegenden Band weiter oben abgedruckten und von Lenin vorgelegten Resolution über die augenblickliche Lage und die Aufgaben der Partei. 5) Unter der Erfahrung in der Leitung des Zentralorgans ist hier die Leitung des „Sozialdemokrat“ gemeint, der bolschewistischer Richtung war, obwohl er zu dieser Zeit nicht das Organ der bolschewistischen Fraktion war und in der Redaktion neben Bolschewiki auch Menschewiki saßen (das Fraktionsorgan der Bolschewiki war der „Proletarij“). 6) Die Arbeitergruppen der Kongresse, von denen in dieser Resolution gesprochen wird, standen zum größten Teil unter der Leitung der Bolschewiki. [Lenin, Ausgewählte Werke, Band 4, Anm. 16] |
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