Begleiteter Umgang

Irina Kelborm

Koordinatorin Begleiteter Umgang

E-Mail: bu@dksb-dlg.de oder bu@kinderschutzbund-dillingen.de

Tel.: 01522 2785506

„Alle glücklichen Familien sind einander ähnlich; jede unglückliche Familie jedoch ist auf ihre besondere Weise unglücklich.“ So schreib bereits Leo Tolstoi in seinem Werk Anna Karenina. So verschiedenartig Familien und deren Strukturen heutzutage sind, so verschiedenartig sind deren Probleme, Krisen und Konflikte. Auch Trennung und Scheidung sind Teil der Familienlandschaft in Deutschland und der Umgang mit ihnen mannigfaltig. In den meisten Fällen schaffen es Familien auch diese Krisen so zu überstehen, dass ein Kontakt zwischen Kind und beiden Elternteilen auch nach einer Trennung bzw. Scheidung sichergestellt ist. Manche Familien benötigen jedoch Hilfe und zuverlässige Ansprechpartner, die ihre Belange ernst nehmen und sich mit der jeweiligen ganz individuellen Familien- und Konfliktsituation auseinandersetzen.

Der Begleitete Umgang kann als Angebot des Kinderschutzbundes seit 1995 mit Hilfe von 9 Mitarbeiterinnen Trennungs- und Scheidungsfamilien dabei unterstützen, einen geregelten Kontakt zwischen getrennt lebendem Elternteil und Kind aufzubauen und/oder aufrecht zu erhalten. Es handelt sich hierbei um eine kostenfreie Leistung der Jugendhilfe (§18 SGB VIII) und wird vom Jugendamt gefördert. Eltern können durch das Familiengericht oder auch über das Amt für Familie und Jugend an den Kinderschutzbund verwiesen werden. Doch auch ohne Mitwirkung von Gerichten und Ämtern können Eltern das Angebot des Begleiteten Umgangs wahrnehmen. Der unmittelbare Kontakt zu beiden Elternteilen ist ferner ein Recht des Kindes und in der entsprechenden UN-Konvention festgelegt.